{"id":941,"date":"2018-10-14T08:53:24","date_gmt":"2018-10-14T08:53:24","guid":{"rendered":"https:\/\/freshcom.at\/portal\/?page_id=941"},"modified":"2018-11-30T07:40:26","modified_gmt":"2018-11-30T07:40:26","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/freshcom.at\/portal\/agb\/","title":{"rendered":"Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen"},"content":{"rendered":"<div id=\"wbars_all\">\n<div class=\"iub_container iub_base_container\">\n<div id=\"wbars\">\n<p>Die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen von FreshCOM \/ Michael Ernst (kurz FreshCOM) mit Sitz in 4614, Offenbachstr. 5, orientieren sich an den AGB f\u00fcr \u00f6sterreichische Werbeagenturen und Unternehmensberater. F\u00fcr s\u00e4mtliche Gesch\u00e4fte zwischen dem Kunden und FreshCOM haben die Bedingungen allgemeine G\u00fcltigkeit. Ma\u00dfgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses g\u00fcltige Fassung.<\/p>\n<p>Abweichende, entgegenstehende oder erg\u00e4nzende Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdr\u00fccklich zugestimmt.<\/p>\n<p><strong>Vertragsabschlu\u00df<\/strong><br \/>\nGrundlage der Gesch\u00e4ftsbeziehungen ist die vom Auftraggeber unterfertigte oder m\u00fcndlich zugesagte Auftragsbest\u00e4tigung, in der zwischen den Vertragspartnern Geltungsbereich und Umfang des Auftrages in einer Leistungsbeschreibung so detailliert wie nur m\u00f6glich definiert werden.<br \/>\nDer Auftraggeber sorgt daf\u00fcr, dass FreshCOM ohne dessen ausdr\u00fcckliche Aufforderung alle f\u00fcr die Erf\u00fcllung des Auftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und FreshCOM von allen Vorg\u00e4ngen und Umst\u00e4nden Kenntnis gegeben wird, die f\u00fcr die Ausf\u00fchrung des Auftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch f\u00fcr Unterlagen, Vorg\u00e4nge und Umst\u00e4nde, die erst w\u00e4hrend der Auftragserf\u00fcllung bekannt werden.<br \/>\nFreshCOM ist berechtigt, den Auftrag durch sachverst\u00e4ndige, unselbstst\u00e4ndig besch\u00e4ftigte Mitarbeiter oder gewerbliche\/freiberufliche Kooperationspartner (ganz oder teilweise) durchf\u00fchren zu lassen.<\/p>\n<p><strong>Leistung und Honorar<\/strong><br \/>\nFreshCOM hat als Gegenleistung zur Erbringung ihrer Leistungen Anspruch auf Bezahlung eines angemessenen Honorars durch den Auftraggeber. Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch von FreshCOM f\u00fcr jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Handelt es sich bei der Leistung um ein zu erstellendes Werk, gilt die Leistung mit der \u00dcbergabe des Werkes als erbracht.<br \/>\nFreshCOM ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorsch\u00fcsse zu verlangen.<br \/>\nAlle Leistungen von FreshCOM, die nicht ausdr\u00fccklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Das gilt insbesondere f\u00fcr alle Nebenleistungen von FreshCOM. F\u00fcr Korrekturen, die \u00fcber einen zeitlichen Rahmen von 2 Arbeitsstunden hinausgehen, wird ein angemessenes Honorar verrechnet.<br \/>\nAlle FreshCOM erwachsenen Barauslagen, die \u00fcber den \u00fcblichen Gesch\u00e4ftsbetrieb hinausgehen\u00a0(z. B. f\u00fcr Botendienste, Versandkosten oder Reisen) sind vom Kunden zu ersetzen.<br \/>\nKostenvoranschl\u00e4ge von FreshCOM sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tats\u00e4chlichen Kosten\u00a0die veranschlagten um mehr als 20 Prozent \u00fcbersteigen, wird FreshCOM den Kunden auf die h\u00f6heren Kosten hinweisen. Die Kosten\u00fcberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kosteng\u00fcnstigere Alternativen bekannt gibt.<br \/>\nF\u00fcr alle Arbeiten von FreshCOM, die aus welchem Grund auch immer nicht zur Ausf\u00fchrung gelangen, geb\u00fchrt FreshCOM eine angemessene Verg\u00fctung (30 % des vereinbarten Honorars). Mit der Bezahlung dieser Verg\u00fctung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgef\u00fchrte Konzepte, Entw\u00fcrfe, u. dgl. sind vielmehr unverz\u00fcglich FreshCOM\u00a0zur\u00fcckzustellen.<br \/>\nBetreuungspauschalen werden auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und sind zum Monatsletzten unter Einhaltung einer 3-monatigen K\u00fcndigungsfrist k\u00fcndbar, au\u00dfer sie werden durch einen eigenen Agenturvertrag geregelt.<br \/>\nStundensatz f\u00fcr Grafikdienstleistungen: 95 Euro.<br \/>\nStundensatz f\u00fcr Programmierleistungen: 109 Euro<br \/>\nStundensatz f\u00fcr Konzeption: 120 Euro.<br \/>\nRabatte werden gesondert \u00fcber Stundenpauschalen und Vertr\u00e4ge geregelt.<\/p>\n<p>Im Hosting Bereich gew\u00e4hrleistet FreshCOM f\u00fcr die Infrastruktur der Server eine Netzwerkverf\u00fcgbarkeit von 98 % im Jahresmittel. Ist die Sicherheit des Netzbetriebes oder die Aufrechterhaltung der Netzintegrit\u00e4t gef\u00e4hrdet, kann FreshCOM den Zugang zu den Leistungen je nach Erfordernis vor\u00fcbergehend beschr\u00e4nken. Wird vom Kunden eine Anmeldung seiner Internetpr\u00e4senz bei einer oder mehreren Suchmaschinen (Online-Suchdienste von Internet-Inhalten) gew\u00fcnscht, so schulden wir auch hier nur die Vermittlung. \u00dcber die Aufnahme in die Suchmaschine und den Zeitpunkt entscheidet allein der Betreiber der jeweiligen Suchmaschine.<\/p>\n<p><strong>Datensicherheit<\/strong><\/p>\n<p>Soweit Daten an FreshCOM \u00fcbermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her. Soweit dies im jeweiligen Angebot enthalten ist, werden die Server regelm\u00e4\u00dfig gesichert. F\u00fcr den Fall eines dennoch auftretenden Datenverlustes ist der Kunde verpflichtet, die betreffenden Datenbest\u00e4nde nochmals unentgeltlich an FreshCOM zu \u00fcbermitteln. Weiters kann der Kunde jederzeit ein Backup von seinem System\/Datenbank anfordern. FreshCOM sichert alle Daten der Auftraggeber t\u00e4glich und bewahrt die Sicherungen je nach Zyklus teilweise mehrere Monate auf. Diese Backups sind ein freiwilliges Service von FreshCOM und dienen lediglich der Wiederherstellung der Systeme im Notfall. FreshCOM ist nicht zur Wiederherstellung von versehentlichen oder absichtlich gel\u00f6schten Daten durch den Auftraggeber verpflichtet, und bietet vielmehr daf\u00fcr eigene Services an. Ist das Backup aus irgendwelchen Gr\u00fcnden nicht mehr verf\u00fcgbar, ist FreshCOM nicht f\u00fcr den Verlust verantwortlich. F\u00fcr unmittelbare Sch\u00e4den, Folgesch\u00e4den oder entgangenen Gewinn durch technische Probleme und St\u00f6rungen, \u00fcbernimmt FreshCOM keine Haftung.<\/p>\n<p>F\u00fcr mittelbare Sch\u00e4den und Folgesch\u00e4den sowie f\u00fcr entgangenen Gewinn haftet FreshCOM gegen\u00fcber Unternehmern nur bei Vorsatz und grober Fahrl\u00e4ssigkeit. In diesem Fall ist die Haftung der FreshCOM auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschr\u00e4nkt, max. auf 100 % der j\u00e4hrlichen Produktmiete des Hostings.<\/p>\n<p><strong>Datenschutz<\/strong><\/p>\n<p>Der Kunde hat ein Recht auf Auskunft sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und L\u00f6schung seiner gespeicherten Daten. Sofern einer L\u00f6schung gesetzliche oder vertragliche Aufbewahrungspflichten oder sonstige gesetzliche Gr\u00fcnde entgegenstehen, werden die Daten gesperrt.<\/p>\n<p><strong>Pr\u00e4sentation<\/strong><br \/>\nF\u00fcr die Teilnahme an Pr\u00e4sentationen steht FreshCOM ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand sowie die Kosten s\u00e4mtlicher Fremdleistungen deckt. Erh\u00e4lt FreshCOM nach der Pr\u00e4sentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen von FreshCOM, insbesondere die Pr\u00e4sentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum von FreshCOM; der Kunde ist nicht berechtigt, diese \u2013 in welcher Form immer \u2013 weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverz\u00fcglich FreshCOM zur\u00fcckzustellen.<br \/>\nWerden die im Zuge einer Pr\u00e4sentation eingebrachten Ideen und Konzepte f\u00fcr die L\u00f6sung von Kommunikationsaufgaben nicht verwertet, so ist FreshCOM berechtigt, die pr\u00e4sentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden.<br \/>\nDie Weitergabe von Pr\u00e4sentationsunterlagen an Dritte sowie deren Ver\u00f6ffentlichung, Vervielf\u00e4ltigung, oder Verbreitung ist ohne ausdr\u00fcckliche Zustimmung von FreshCOM nicht zul\u00e4ssig.<br \/>\nF\u00fchrt die Pr\u00e4sentation zu einem Auftrag, so ist das Pr\u00e4sentationshonorar anzurechnen.<\/p>\n<p><strong>Termine und R\u00fccktrittsrecht<\/strong><br \/>\nBei \u00dcbernahme eines Auftrages sind in Abh\u00e4ngigkeit vom Auftragsumfang pr\u00e4zise Vereinbarungen betreffend Termine, die Fristigkeit der auszuf\u00fchrenden Arbeiten bzw. der Lieferung zu treffen.<br \/>\nFreshCOM bem\u00fcht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er FreshCOM eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen gew\u00e4hrt hat.\u00a0Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an FreshCOM. Eine Verpflichtung\u00a0zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit seitens FreshCOM. Unabwendbare oder unvorhergesehene Ereignisse \u2013 insbesondere Verz\u00f6gerungen bei Auftragnehmern von FreshCOM \u2013 entbinden FreshCOM jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.<br \/>\nStornierung durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung von FreshCOM m\u00f6glich. Im Fall eines Stornos hat FreshCOM das Recht, neben den erbrachten Leistungen und angefallenen Kosten eine angemessene Stornogeb\u00fchr (20 % der Auftragssumme) zu verrechnen.<\/p>\n<p><strong>Urheberrecht und Nutzungsrechte<\/strong><br \/>\nAlle Leistungen von FreshCOM (z. B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentw\u00fcrfe, Reinzeichnungen, Konzepte, konkrete PR-Ma\u00dfnahmen, etc.), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkst\u00fccke und Entwurfsoriginale im Eigentum von FreshCOM und k\u00f6nnen von FreshCOM jederzeit \u2013 insbesondere bei Beendigung des Vertrages \u2013 zur\u00fcckverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschlie\u00dflich Vervielf\u00e4ltigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit FreshCOM darf der Kunde die Leistungen von FreshCOM nur selbst, ausschlie\u00dflich in \u00d6sterreich und nur f\u00fcr die Dauer des Vertrages nutzen. Dies gilt auch nach Beendigung des Vertrages.<br \/>\n\u00c4nderungen von Leistungen von FreshCOM durch den Kunden sind nur mit ausdr\u00fccklicher Zustimmung von FreshCOM und \u2013 soweit die Leistungen urheberrechtlich gesch\u00fctzt sind \u2013 des Urhebers zul\u00e4ssig.<br \/>\nWerden urheberrechtliche Leistungen von FreshCOM \u00fcber die vereinbarte Form, den Zweck und Umfang hinaus genutzt, so ist der Kunde verpflichtet, FreshCOM hief\u00fcr ein weiteres angemessenes Honorar zu bezahlen. Dies gilt auch im Fall der Neuauflage eines Druckwerkes.<br \/>\nF\u00fcr die Nutzung von Leistungen von FreshCOM, die \u00fcber den urspr\u00fcnglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist \u2013 unabh\u00e4ngig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich gesch\u00fctzt ist \u2013 die Zustimmung von FreshCOM erforderlich. Daf\u00fcr steht FreshCOM und dem Urheber eine gesonderte angemessene Verg\u00fctung zu; angemessen ist grunds\u00e4tzlich das in der Vereinbarung festgehaltene Honorar, mindestens jedoch in der H\u00f6he von 50 % des vom Kunden an die mit der Herstellung, Verbreitung bzw. Ver\u00f6ffentlichung der Werbemittel beauftragten Dritten gezahlten Entgelts.<br \/>\nBei urheberrechtlich gesch\u00fctzten Leistungen von FreshCOM, deren Nutzungsumfang bei Vertragsabschlu\u00df noch nicht feststeht oder die als Handelsobjekt im gesch\u00e4ftlichen Verkehr zur unbeschr\u00e4nkten Nutzung geeignet sind, besteht das Honorar aus zwei Teilen: zum einen als Honorar f\u00fcr die Ausarbeitung im original und zum zweiten als Verg\u00fctung f\u00fcr die unbeschr\u00e4nkte \u00dcbertragung der Nutzungsrechte (Copyright).<\/p>\n<p><strong>Kennzeichnung<\/strong><br \/>\nFreshCOM ist ohne Zustimmung des Auftraggebers berechtigt, auf allen Werbemitteln und Werbema\u00dfnahmen auf FreshCOM in angemessener Form und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden daf\u00fcr ein Entgeltanspruch zust\u00fcnde.<\/p>\n<p><strong>Genehmigung<\/strong><br \/>\nAlle Leistungen von FreshCOM (insbesondere alle Vorentw\u00fcrfe, Skizzen, Reinzeichnungen, B\u00fcrstenabz\u00fcge, etc.) sind vom Kunden zu \u00fcberpr\u00fcfen und freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt.<br \/>\nDer Kunde wird insbesondere die rechtliche, vor allem die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zul\u00e4ssigkeit der Leistungen von FreshCOM \u00fcberpr\u00fcfen lassen. FreshCOM veranlasst eine externe rechtliche Pr\u00fcfung nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden; die damit verbundenen Kosten hat der Kunde zu tragen.<br \/>\nNach Abschluss eines Auftrages bzw. nach Rechnungszustellung ist FreshCOM berechtigt, den Auftraggeber in ihre Referenzliste aufzunehmen und dessen Logo auf der FreshCOM Homepage mit einem Link zur Homepage des Auftraggebers zu versehen.<\/p>\n<p><strong>Verschwiegenheitspflicht<\/strong><br \/>\nFreshCOM, ihre Mitarbeiter und die hinzugezogenen Dritten behandelt alle internen Vorg\u00e4nge und erhaltenen Informationen, die ihr durch die Arbeit beim und mit dem Kunden bekannt geworden sind, streng vertraulich. Diese Schweigepflicht bezieht sich sowohl auf den Auftraggeber als auch auf dessen Gesch\u00e4ftsverbindungen.<br \/>\nNur der Auftraggeber selbst kann FreshCOM schriftlich von dieser Schweigepflicht entbinden. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrages.<\/p>\n<p><strong>Zahlung<\/strong><br \/>\nRechnungen von FreshCOM sind sofort nach Rechnungseingang ohne Abzug f\u00e4llig, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei versp\u00e4teter Zahlung gelten Verzugszinsen in der H\u00f6he von\u00a04 % p.a. \u00fcber der Bankrate als vereinbart. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung Eigentum von FreshCOM.<br \/>\nDer Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskr\u00e4ftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht geltend machen.<\/p>\n<p><strong>Gew\u00e4hrleistung und Schadenersatz<\/strong><br \/>\nDer Kunde hat allf\u00e4llige Reklamationen innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch FreshCOM schriftlich geltend zu machen und zu begr\u00fcnden. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamation steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung der Leistung durch FreshCOM zu.<br \/>\nSchadenersatzanspr\u00fcche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit von FreshCOM beruhen.<\/p>\n<p><strong>Haftung<\/strong><br \/>\nFreshCOM ist verpflichtet, die ihm erteilten Auftr\u00e4ge sorgf\u00e4ltig und fachgerecht\u00a0auszuf\u00fchren, dabei alle Interessen ihrer Kunden zu wahren und ihn auf m\u00f6gliche Risiken aufmerksam zu machen. F\u00fcr die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften bei den von FreshCOM vorgeschlagenen Werbema\u00dfnahmen ist aber der Kunde selbst verantwortlich. Er wird eine von FreshCOM vorgeschlagene Werbema\u00dfnahme (der Verwendung eines Kennzeichens) erst dann freigeben, wenn er selbst sich von der wettbewerbsrechtlichen (kennzeichenrechtlichen) Unbedenklichkeit vergewissert hat oder wenn er bereit ist, das mit der Durchf\u00fchrung der Werbema\u00dfnahme (der Verwendung des Kennzeichens) verbundene Risiko selbst zu tragen.<br \/>\nJegliche Haftung von FreshCOM f\u00fcr Anspr\u00fcche, die auf Grund der Werbema\u00dfnahme (der Verwendung eines Kennzeichens) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdr\u00fccklich ausgeschlossen, wenn FreshCOM ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist; insbesondere haftet FreshCOM nicht f\u00fcr Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsver\u00f6ffentlichungen sowie f\u00fcr allf\u00e4llige Schadenersatzforderungen oder \u00e4hnliche Anspr\u00fcche Dritter.<br \/>\nF\u00fcr den Fall, dass wegen der Durchf\u00fchrung einer Werbema\u00dfnahme die Agentur selbst in Anspruch genommen wird, h\u00e4lt der Kunde FreshCOM schad- und klaglos: der Kunde hat FreshCOM somit s\u00e4mtliche finanziellen oder sonstige Nachteile (einschlie\u00dflich immaterieller Sch\u00e4den) zu ersetzen, die der Agentur aus der Inanspruchnahme durch einen Dritten entstehen.<br \/>\nF\u00fcr die zur Bearbeitung \u00fcberlassenen Unterlagen des Kunden \u00fcbernimmt\u00a0FreshCOM keinerlei Haftung.<\/p>\n<p><strong>Anzuwendendes Recht, Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstand<\/strong><br \/>\nF\u00fcr den Auftrag, seine Durchf\u00fchrung und sich daraus ergebende Anspr\u00fcche gilt ausschlie\u00dflich \u00f6sterreichisches Recht. Erf\u00fcllungsort ist FreshCOM \/ Michael Ernst &#8211; Offenbachstr. 5 \/ 4614 Marchtrenk<br \/>\nAls Gerichtsstand f\u00fcr alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen FreshCOM und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten ist das Gericht Wels zust\u00e4ndig. FreshCOM ist jedoch auch berechtigt, ein anderes, f\u00fcr den Kunden zust\u00e4ndiges Gericht anzurufen.<\/p>\n<p><strong>Sonstiges<\/strong><br \/>\nF\u00fcr den Fall, dass einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam werden sollten, ber\u00fchrt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen nicht.<\/p>\n<p>Stand 02\/2018<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen von FreshCOM \/ Michael Ernst (kurz FreshCOM) mit Sitz in 4614, Offenbachstr. 5, orientieren sich an den AGB f\u00fcr \u00f6sterreichische Werbeagenturen und Unternehmensberater. F\u00fcr s\u00e4mtliche Gesch\u00e4fte zwischen dem Kunden und FreshCOM haben die Bedingungen allgemeine G\u00fcltigkeit. Ma\u00dfgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses g\u00fcltige Fassung. 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